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Tätigkeit des Prüfungsingenieurs In der Anlage VIII b der StVZO ist die Tätigkeit des Prüfingenieurs eingebettet in die Anerkennungskriterien von Überwachungsorganisationen. Im einzelnen umfasst das Arbeitsumfeld des Prüfingenieur die in der StVZO festgelegten Untersuchungen gem. §§29 und 47a StVZO sowie Genehmigungen gem. §19 (3) StVZO im Auftrag der TÜV Süd Auto Partner GmbH:
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Weitere Tätigkeitsfelder:
Durchführung von Prüfungen an
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen gem. DVGW-Arbeitsblatt G 607,
Prüfungen gem. §28 der UVV für Krane (VBG9), Fahrzeuge (VBG12),
Hebebühnen (VBG14) sowie für Rolltore und Ladebordwände
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